MIETVEREINBARUNG

 

H.C. Hüpfburgen- Verleih

Margaretenstr. 37

85131 Pollenfeld- Sornhüll

Tel. 08426/988379

http://harrer-huepfburg.jimdo.com/

 

 

Nutzungsvereinbarung für Hüpfburgen & Zelte

 

Mietobjekt:

□ Hüpfburg Delfine

□ Hüpfburg Schildkröte

□ Hüpfburg Giraffe

□ Riesen Dartspiel

□ Partyzelt 5x8m

 

Lieferservice:

ja

nein                    

 

Vereinbarter Mietpreis incl. Nebenkosten:                     __________________________

 

Miet-Zeitraum / Datum: _______________________

 

Lieferung-Datum-Uhrzeit:_____________________

Abholung-Datum-Uhrzeit:_____________________

 

Mieter:

Firma/Name___________________________________________________

Straße:_________________________________________________________

Wohnort:_______________________________________________________

Tel. Nr.:________________________________________________________

Verantwortliche Person mit Tel. Nr.:__________________________

 

Bitte 1 Tag vor Veranstaltung kurz anrufen

Tel. Nr. 08426/988379

Bei Regen ist der Spielbetrieb einzustellen.

Die Lüfter sind ins Trockene zu bringen.

Die Hüpfburg muss zusammengelegt werden.

Die Hüpfburg muß bei Rückgabe trocken sein. 

 

Kostenlose Stornierung bei Regen nach Absprache. Kostenlose Unterlegböden.

 

Der Lagerort der Hüpfburgen ist:

H.C. Hüpfburgverleih , Margaretenstr. 37, 85131 Pollenfeld- Sornhüll

 

  

Lieferung/Abholung:

Wir liefern auch Hüpfburgen. Der Transport der Hüpfburgen ist aufgrund der Größe nur mit einem Anhänger möglich.

Für die Lieferung werden pro km 0,50 Euro berechnet ab einem Radius von 15 km (Standort des Verleihes= Sornhüll)

 

Zusätzliche Auf-/Abbaukräfte sind immer vom Mieter zu stellen (nach Absprache).

Gebläse sind im Mietpreis eingeschlossen. Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. Die Gebläse sind bei Regen oder Über Nacht ins Trockene zu stellen. 

 

Auf-/Abbau:

Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der Hüpfburg frei entfalten können, und keine spitzen Gegenstände in die Hüpfburg stechen.

Der Untergrund sollte aus Gras sein.(Lkw Plane wird mitgeliefert) 

Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Hüpfburg zu schließen (unter den Klettverschlüssen befinden sich Reißverschlüsse die geschlossen werden müssen). Anker sind immer vom Mieter zu setzen und regelmäßig zu prüfen ggf. nachjustieren. Unterlegböden (z.B. auf Kiesboden) werden kostenlos mitgeliefert. Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen. Aufbau und Betrieb bei Windstärken über 5 ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg ist wieder in den Transportsack zu geben. Ist eine Palette vorhanden muss die Hüpfburg ohne groben Überhang auf die Palette gepackt und verzurrt werden.  

 

Betrieb der Hüpfburg:

Es muss immer mindestens 1 Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen.

Die Aufsichtsperson muss über 18 Jahre alt sein. Aufsichtspersonen werden - soweit nicht anderes vereinbart- vom Mieter gestellt. Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder (maximal 10 Kinder) zu kontrollieren. Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maß regeln.

  

Max. Personen und Gewichte pro Hüpfburg:

Max Gewicht pro Pers. 60 kg. Wenn anders dann angegeben. Max 10 Kinder bis Alter von 13 Jahren.

 

 

Gelesen und Einverstanden, Einweisung erhalten

 

 

 

Ort/Datum

 

 

 

 

 

 

 

 

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Mieter                                                                                   H.C. Hüpfburg-Verleih Harrer Claudia